Berufskrankheiten

Hautkrankheiten können auch im Beruf entstehen. Eine genaue Liste findet sich in der Berufskrankheiten-Verordnung. Dort sind 77 Berufskrankheiten gelistet.

Ob eine Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt wird, wird von den Unfallversicherungsträgern entschieden. Je nach Beruf sind dies Unfallkassen oder aber Berufsgenossenschaften.

Generell gilt: Berufskrankheiten können nur durch Einflüsse entstehen, die bei der jeweiligen Berufsgruppe entstehen und denen die Angestellten stärker ausgesetzt sind, als der Rest der Bevölkerung. Lärm, Staub, Chemikalien, Druck, Vibrationen, das Tragen von schweren Lasten können für diese Krankheiten verantwortlich sein.

Wir beraten Sie gerne bei Diagnose und Beratung zu Berufskrankheiten, die unter die dort genannten Hautkrankheiten fallen. Diese sind:

  • Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können
  • Hautkrebs oder zur Krebsbildung neigende Hautveränderungen durch Ruß, Rohparaffin, Teer, Anthrazen, Pech oder ähnliche Stoffe
  • Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung

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