Ambulante Operationen

Unsere Praxis ist dafür zugelassen ambulante Operationen durchzuführen. Beispielsweise ist es dadurch möglich, dass wir bei Hautkrebs alle Schritte von der Diagnostik bis hin Operation und der Nachsorge in der Praxis durchführen können, ohne dass Sie stationär in eine Hautklinik müssen.

Die Haut ist ein sehr gut zugängliches Organ und so gut wie jede Stelle lässt sich recht einfach örtlich betäuben, so dass Operationen in der Regel extrem schnell vorbei sind. Viele Patienten nehmen die Operation gar nicht als solche wahr. Dadurch ist auch die physische Belastung vor und nach einer Operation sehr viel geringer.

Wir unterschieden Operationen in zwei Gruppen:

  • Notwendige, medizinisch indizierte Operationen. Deren Kosten werden von der Krankenversicherung getragen.
    • Operative Entfernung bösartiger Neubildungen
    • Operative Entfernung gutartiger Neubildungen bei Vorliegen medizinischer Notwendigkeit
    • Operative Entfernung von Präkanzerosen (Hautkrebsvorstufen)
    • Operative Entfernung von Viruspapillomen (Warzen)
    • Operative Therapie eingewachsener (Zehen-)Nägel
    • Probeentnahmen aus Gewebeveränderungen zur Abklärung und Diagnose
  • Operationen aus Ästhetischen Gründen. Diese werden von der Krankenversicherung in der Regel nicht übernommen.
    • Entfernung gutartiger, kosmetisch störender Muttermale
    • Entfernung von benignen Lentigines (Altersflecken) im Gesicht und am Handrücken
    • Entfernung von gestielten Fibromen (Stielwarzen)
    • Entfernung von Milien (Gerstenkörnern)
    • Entfernung von seborrhoischen Keratosen (Alterswarzen)
    • Entfernung von Tätowierungen
    • Entfernung von Xanthelasmen (Fettablagerungen an Augenlidern)
    • Narbenkorrekturen

Gerne beraten wir Sie individuell und teilen Ihnen mit, welche Operation in welchen Bereich fällt.

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